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Anspänner

Anspänner, zu Frondiensten verpflichteter Pferdebauer, Spanndienstpflichtiger. Meist wurde unter einem Anspänner ein Vollbauer verstanden, der vier Pferde anspannen konnte und bei Frondiensten anzuspannen verpflichtet war; der Bauer mit zwei Pferden hieß Halbspänner, der mit einem Pferd u. a. Spitzspänner oder Kärrner.

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