Anscheinsvollmacht

Anscheinsvollmacht, Art der Vollmacht, die nicht ausdrücklich erteilt, sondern durch Rechtsschein hervorgerufen wird. Derjenige, der weiß (Duldungsvollmacht) oder fahrlässig nicht weiß (Anscheinsvollmacht), dass ein Dritter, ohne bevollmächtigt zu sein, als Vertreter für ihn handelt, muss die im Rahmen der Anscheinsvollmacht geschlossenen Geschäfte grundsätzlich für und gegen sich gelten

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.