Ahnenprobe
Ahnenprobe, urkundlich belegter Nachweis adliger (sogenannter Ritterbürtigkeit) und rechtmäßiger ehelicher Abstammung (Ebenbürtigkeit) über eine bestimmte Generationsfolge, z. B. – nach dem Sachsenspiegel – vier Ahnen für die Zugehörigkeit zu einem Stand (Adelsprobe, Abstammungsnachweis). Die Ahnenprobe, in Deutschland vom 12./13. bis zum 19. Jahrhundert nachweisbar, war besonders bedeutend im
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