Agenturvertrag

Agenturvertrag, in der Regel Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB), durch den sich der Agent verpflichtet, ein Geschäft für den Auftraggeber zu vermitteln und – anders als ein Makler – abzuschließen. – In Österreich wird der Agenturvertrag als Sonderform des Auftrags (oder als Vertrag eigener Art) angesehen. – In der

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