Abwerbung

Abwerbung, Bemühungen, Arbeitnehmer anderer Unternehmen, Verbände und Ähnliches zum Arbeitsplatzwechsel zu veranlassen. Gründe für die Abwerbung sind: Mangel an Spezialkräften, v. a. im leitenden Bereich (»head hunting«); Einsparung von Einarbeitungskosten; Gewinnung neuer technischer Informationen u. a. – Die Abwerbung ist rechtlich grundsätzlich zulässig, wird jedoch unlauter und kann zu

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.