Absichtsanfechtung

Absichtsanfechtung, Vorsatzanfechtung,

die Anfechtung von Rechtshandlungen, die der Schuldner in der der Gegenpartei bekannten Absicht vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen, z. B. ein in Zahlungsschwierigkeiten befindlicher Schuldner veräußert sein Hausgrundstück weit unter Wert an seinen Sohn. Anfechtungsberechtigt ist in der Insolvenz der Insolvenzverwalter, sonst jeder Gläubiger, der gegen den Schuldner einen

Quellenangabe

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