Abandon (See- und Transportversicherung)
Abandon [abãˈdɔ̃ː, französisch »Verzicht«] der, -s/-s, See- und Transportversicherung:
Abtretung des Eigentums an dem versicherten Gegenstand gegen Empfang der Versicherungssumme, z. B. im Fall eines verschollenen Schiffes; ferner das Recht des Transportversicherers, sich durch Zahlung oder Hinterlegung der Versicherungssumme von weiteren Verbindlichkeiten zu befreien (ohne damit Rechte an den versicherten Sachen zu erwerben). Mit Zugang der Abandonerklärung erlischt das
Informationen zum Artikel
Quellenangabe