Datenschutz, Verbraucherschutz, Urheberrecht
Der Forderung nach einer umfassenden Wahrung des Datenschutzes wurde auf nationaler Ebene durch die am 1.7.1991 in Kraft getretene TELEKOM-Datenschutzverordnung (TDSV) sowie die am 29.12.1991 in Kraft getretene Teledienstunternehmens-Datenschutzverordnung (UDSV) Rechnung getragen. Im Zuge der Umsetzung der Postreform II wurden beide Verordnungen zusammengefasst und unter der Bezeichnung Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung am 12.7.1996
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