Verwaltungsrecht
Den von der Anzahl der Vorschriften her wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts bildet das Verwaltungsrecht. Es befasst sich mit der Tätigkeit der Verwaltung, dem Verhältnis von Verwaltungsträgern – etwa staatlichen Behörden (z. B. Ministerien, Ämtern) oder Gemeinden – zu den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit den Beziehungen der Verwaltungsträger
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe