Verwaltungsrecht
Den von der Anzahl der Vorschriften her wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts bildet das Verwaltungsrecht. Es befasst sich mit der Tätigkeit der Verwaltung, dem Verhältnis von Verwaltungsträgern – etwa staatlichen Behörden (z. B. Ministerien, Ämtern) oder Gemeinden – zu den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit den Beziehungen der Verwaltungsträger
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar