Unterscheidung von öffentlichem Recht, Privatrecht und Strafrecht
Öffentliches Recht ist normalerweise durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Staat sowie sonstigen Verwaltungsträgern auf der einen Seite und Bürgerinnen und Bürgern (oder sonstigen Rechtspersonen) auf der anderen Seite gekennzeichnet. Im Privatrecht treten sich dagegen Gleichberechtigte gegenüber. (Zur Abgrenzung siehe auch Privatrecht).
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Mitwirkende
Ralph Zade
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