öffentliche Ämter
öffentliche Ämter, berufliche und ehrenamtliche Funktionen öffentlich-rechtlicher Natur bei Bund, Ländern, Gemeinden und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Gemäß Artikel 33 Absatz 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Inhaber öffentlicher Ämter müssen unter Umständen stärkere Beeinträchtigungen
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