Straßenbaulast

Straßenbaulast, die öffentlich-rechtliche, der Straßenbauaufsichtsbehörde gegenüber bestehende Pflicht, für den Bau, die Verbesserung und den Unterhalt öffentlicher Straßen alles zu leisten, was erforderlich und zweckmäßig ist, damit im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen den Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs Genüge getan wird, allerdings unter Wahrung sonstiger öffentlicher Belange einschließlich des

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