Ältestenrat

Der Ältestenrat ist eine parlamentarische Einrichtung.

Als Organ des Parlaments besteht der Ältestenrat aus dem Parlamentspräsidenten oder der Parlamentspräsidentin, seinen bzw. ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie weiteren Abgeordneten. Letztere werden von den Fraktionen benannt. Im Deutschen Bundestag beträgt die Zahl der weiteren Abgeordneten 23. Um Mitglied im Ältestenrat zu werden, muss man nicht zwangsläufig »alt«, dafür aber

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