Zweites Deutsches Fernsehen

Zweites Deutsches Fernsehen, Abkürzung ZDF, Rundfunkanstalt öffentlichen Rechts. 

Gegründet durch Staatsvertrag der Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 6.6.1961 (abgelöst durch den am 1.1.1992 in Kraft getretenen Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland), Sitz: Mainz, Sendebeginn: 1.4.1963.

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