Zivilprozessrecht in der Schweiz
Seit dem 1.1.2011 gibt es auch in der Schweiz eine einheitliche Zivilprozessordnung (ZPO), ein Bundesgesetz, das Vorgaben für Zivilprozesse in den Kantonen enthält. Bis dahin hatte jeder Kanton für seine Gerichte eine eigene Prozessordnung. Die ZPO sieht allerdings vor, dass die Kantone bestimmte Wahlmöglichkeiten bei der Ausgestaltung des Verfahrens
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Mitwirkende
Ralph Zade
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