Verfahrensprinzipien
Im Zivilprozess gilt der Verhandlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass das Gericht sich nur mit dem befasst, was beantragt wird, und nur Tatsachen berücksichtigt, die die Parteien des Prozesses im Verfahren vortragen. (Im Gegensatz hierzu steht der Amtsermittlungsgrundsatz, nach dem das Gericht von sich aus den Sachverhalt erforschen muss – so
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Mitwirkende
Ralph Zade
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