Kosten des Verfahrens
In der Regel muss die Partei, die den Prozess verloren hat, für die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen. Bei einer nur teilweise begründeten Klage werden die Kosten auf beide Parteien verteilt. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe