zivile Verteidigung
zivile Verteidigung, in Deutschland neben der militärischen Verteidigung derjenige Teil der Gesamtverteidigung, der alle nicht militärischen Aufgaben und Maßnahmen zum Schutz vor Kriegseinwirkungen umfasst und sich auf vier Hauptaufgabengebiete erstreckt: 1) Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt (Notstandsverfassung); 2) Zivilschutz (zivile Verteidigung im engeren Sinn); 3) Versorgung der Bevölkerung sowie
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