Währungsreform

Die Währungsreform bezeichnet allgemein die Neuordnung des Geldwesens durch gesetzliche Maßnahmen. 

In der neueren deutschen Geschichte gab es nach beiden Weltkriegen Währungsreformen (1923 und 1948). Bei der Währungsreform 1948 in den westlichen Besatzungszonen und in West-Berlin wurde die Reichsmark (RM) auf die Deutsche Mark (DM) umgestellt. Dabei erhielt jede Privatperson im Umtausch gegen Altgeld ein »Kopfgeld« von 40 DM. Den Inhaberinnen

Quellenangabe

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