wirtschaftliche Rechnungsführung
wirtschaftliche Rechnungsführung, grundlegendes Leitungsprinzip (ursprünglich als Rentabilitätsprinzip bezeichnet) in staatlichen Betrieben der sozialistischen Planwirtschaften (in der Sowjetunion seit 1921 eingeführt), das den einzelnen Betrieben im Rahmen der zentralistischen Planung begrenzte wirtschaftliche Selbstständigkeit gewährte. Mittels eigener Fonds und eines der zentralen Planwirtschaft angepassten Buchhaltungs- und Bilanzierungssystems sollte über die Verwendung
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