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Wiesbadener Abkommen

Wiesbadener Abkommen, deutsch-französisches Abkommen, abgeschlossen am 7. 10. 1921 mit dem Ziel, die deutschen Reparationsverpflichtungen auf dem Wege von Sachleistungen abzuwickeln. Der Vertrag schuf dazu die organisatorischen Voraussetzungen.

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