Welterbe
Als Welterbe bezeichnet man besonders erhaltenswerte Denkmäler oder Stätten sowie Naturgebilde von außergewöhnlichem weltweiten Wert.
Der Erhalt des Welterbes liegt in der Verantwortung der gesamten Menschheit und wird von der internationalen Organisation UNESCO [United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization] nach den Richtlinien der »Welterbekonvention« verwaltet und geprüft.
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Die UNESCO
World Heritage List
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