Aufbau der Weimarer Verfassung
Die Weimarer Reichsverfassung gliederte sich in zwei Hauptteile: Der erste bestimmte den Aufbau und die Aufgaben des Reiches, der zweite Teil regelte die Grundrechte und Pflichten der deutschen Bevölkerung. Besonders bedeutsam waren die Bereiche Volk, Parteien und Wahlen, Reich und Länder, sowie die einzelnen Verfassungselemente Reichspräsident, Reichstag, Reichsrat und Reichsregierung.
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe