Wehrsold
Wehrsold, geldliche Abfindung des freiwillig Wehrdienst leistenden Soldaten in seiner aktiven Dienstzeit und bei Wehrübungen von Wehrpflichtigen; für die Bundeswehr durch das Wehrsoldgesetz in der Fassung vom 13. 8. 2008 (mit Änderungen) geregelt. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erhalten wie Beamte Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar