Wehrsold
Wehrsold, geldliche Abfindung des freiwillig Wehrdienst leistenden Soldaten in seiner aktiven Dienstzeit und bei Wehrübungen von Wehrpflichtigen; für die Bundeswehr durch das Wehrsoldgesetz in der Fassung vom 13. 8. 2008 (mit Änderungen) geregelt. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erhalten wie Beamte Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
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