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Waldschutz

Waldschutz, die Bewahrung des Waldbestands vor Schaden sowie auch die Mehrung des Waldes. Das Bundeswaldgesetz vom 2. 5. 1975 regelt (zum Teil nur mit Rahmenvorschriften) die Nutz-, Schutz-, Erholungs- und Wirtschaftsfunktion des Waldes. Es besteht z. B. ein allgemeines Rodungsverbot (Umwandlung in eine andere Nutzungsart) und eine Bewirtschaftungsverpflichtung für

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