Einteilungen
Häufig werden Völkerrechtssubjekte in »geborene« und »gekorene« (= ausgewählte) eingeteilt. Geborene sind solche, die ohne Weiteres Völkerrechtssubjekte sind – in erster Linie Staaten. Gekorene sind jene, die diesen Status von den Staaten ableiten, die sie gegründet haben. Letzteres ist z. B. bei Internationalen Organisationen der Fall.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar