Einteilungen
Häufig werden Völkerrechtssubjekte in »geborene« und »gekorene« (= ausgewählte) eingeteilt. Geborene sind solche, die ohne Weiteres Völkerrechtssubjekte sind – in erster Linie Staaten. Gekorene sind jene, die diesen Status von den Staaten ableiten, die sie gegründet haben. Letzteres ist z. B. bei Internationalen Organisationen der Fall.
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe