Vermögensübernahme
Vermögens|übernahme, die vertragliche Übernahme des Vermögens eines anderen (Rechtsnachfolge). Ein Vertrag, durch den sich jemand zur Übertragung seines gegenwärtigen Vermögens oder eines Bruchteils davon verpflichtet (Vermögensübertragung), bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 311 b Absatz 3 BGB). Nichtig ist ein Vertrag, der auf die Übertragung
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