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Verjährung (Völkerrecht)

Verjährung, Präskription, im Völkerrecht

wird das Prinzip einer rechtsvernichtenden Verjährung von durch Vertrag oder Delikt begründeten Ansprüchen als allgemeiner Rechtsgrundsatz angesehen. Mangels genereller Regeln über die Verjährungsfristen steht die Verjährung dort meist dem Verzicht oder der Verwirkung gleich.

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