Verbriefung
Verbriefung, Bindung von Rechten an Urkunden mit Wertpapiercharakter, sodass die Ausübung oder Übertragung der Rechte den Besitz der Urkunden voraussetzt. Wertpapiere verbriefen v. a. Forderungs- (z. B. Schuldverschreibungen) oder Mitgliedschaftsrechte (z. B. Aktien). In der Finanzwirtschaft werden zwei Stufen der Verbriefung unterschieden: 1) bei der klassischen Verbriefung erfolgt
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