Urteil (Logik)

Behauptungen über Sachverhalte

Ein Urteil beschreibt immer einen Sachverhalt, das heißt, es enthält die Behauptung, dass etwas ist. In der Logik sagt man dazu auch, dass ein Prädikat von einem Subjekt ausgesagt wird. Das Subjekt ist das, über das etwas ausgesagt wird. Das Prädikat [von lateinisch praedicere »behaupten«] ist das, was über das

Mitwirkende

Janina Schmiedel

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.