Geschützte Werke
Zu den geschützten Werken zählen u. a. Sprachwerke (Schriftwerke, Reden, Computerprogramme), Werke der Musik, der Pantomime, der bildenden Künste einschließlich der Baukunst und der angewandten Kunst (Kunsthandwerk, Gebrauchskunst), Lichtbildwerke (Fotografien), Film- und Fernsehwerke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen u. a.).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe