Überzeichnung (Börsenwesen)

Überzeichnung, Börsenwesen:

Bezeichnung für eine Wertpapieremission, bei der die Summe der gezeichneten Beträge den angebotenen Gesamtbetrag übersteigt, sodass entweder eine beschränkte Zuteilung stattfinden (Repartierung) oder der Emissionsbetrag entsprechend erhöht werden muss. Oft wird bei Überzeichnung die Zeichnungsfrist verkürzt. – Kann der angebotene Betrag nicht vollständig platziert werden, spricht man von Unterzeichnung.

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