Überspielen
Überspielen, Aufnehmen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen auf Ton- und/oder Bildträger oder Übertragen eines auf Ton- oder Bildträger festgehaltenen Werkes auf einen anderen Ton- oder Bildträger. Urheberrechtlich fällt das Überspielen in Bezug auf das überspielte Werk unter das Vervielfältigungsrecht. Es steht also allein dem Urheber oder einer Person zu, der
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar