Überfall (Zivilrecht)
Überfall, Im Zivilrecht ist das Überfallrecht das Aneignungsrecht an über die Grundstücksgrenze gefallenen Früchten (§ 911 BGB). Der Nachbar ist aber nicht berechtigt, Früchte von überhängenden Ästen selbst abzupflücken oder abzuschütteln. (Überhang)
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar