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Truppendienstgericht

Truppendienstgericht, Dienstgericht des Bundes für Disziplinarverfahren gegen Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung (Disziplinarrecht) und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten nach der Wehrbeschwerdeordnung. Truppendienstgerichte sind die untere Instanz der Wehrdienstgerichtsbarkeit; sie entscheiden als Kammern, die mit jeweils einem Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind

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