Terrorismus

Terrorismus und Recht

Terroristische Taten fallen unter das Strafrecht. Dabei können allgemeine Straftatbestände zur Anwendung kommen, z. B. Mord, Totschlag oder Sachbeschädigung. Es gibt aber auch Straftatbestände, die speziell auf Terroristinnen und Terroristen ausgerichtet sind. So stellt das deutsche Strafrecht z. B. die Bildung terroristischer Vereinigungen und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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