Territorialstaat

Territorialstaat, Landesstaat,

im Heiligen Römischen Reich seit dem 15. Jahrhundert aus dem als »Personenverbandsstaat« zu charakterisierenden mittelalterlichen Territorium entstandener Staat (Landesherrschaft). Herrschaft wird im Territorialstaat als umfassende obrigkeitliche Gewalt verstanden (Landeshoheit), die autonome Herrschaftsträger (Städte, Adel) zurückzudrängen sucht. Das Territorialfürstentum entfaltete eine intensive staatsbildende Tätigkeit (Aufbau neuer weltlicher und kirchlicher

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