Landeshoheit

Landeshoheit, Bezeichnung für die Gesamtheit der Hoheitsrechte eines Landesherrn, die diesem im Heiligen Römischen Reich seit dem 14. Jahrhundert mit der Überlassung von Regalien und der Gewährung von Privilegien erwuchsen. Die Anerkennung der Landeshoheit als die allen anderen Hoheitsrechten und Rechtstiteln gegenüber selbstständige territoriale Herrschaftsgewalt vollzog sich 1648 im

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