TA Siedlungsabfall
TA Siedlungsabfall [TA Abkürzung für Technische Anleitung],
allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz vom 14. 5. 1993, die am 27. 4. 2009 mit dem Ablauf der letzten Übergangsfristen für Hausmülldeponien aufgehoben wurde. Sie enthielt Anforderungen an die Verwertung, Behandlung und sonstige Entsorgung von Siedlungsabfällen. Ziel der TA war es, Abfälle so weit wie möglich zu verwerten, den Schadstoffgehalt der
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