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Studierendenwerke

Studierendenwerke, in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts.

Sie sind als eigenständige Wirtschafts- und Dienstleistungsbetriebe entsprechend den Hochschul- oder Studentenwerksgesetzen der Länder für die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden zuständig. Das Tätigkeitsfeld der Studierendenwerke kann einen oder mehrere Hochschulstandorte umfassen. Die Studierendenwerke führen in der Regel die Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch,

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