Straßenverkehrsgefährdung
Straßenverkehrsgefährdung, zusammenfassende Bezeichnung für einige Straftatbestände des StGB. So wird wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib
Quellenangabe