Staatsräson

Staatsräson [-rεzɔ̃],

der Grundsatz, dass die Verwirklichung des »Wohls des Staates«, d. h. die Sicherung seiner Existenzbedingungen sowie die Erhaltung und Erweiterung seiner Macht, die Aufgabe der politischen Führung und der sie tragenden Kräfte sei. Die Idee der Staatsräson erfuhr, seit sie zum ersten Mal von N. Machiavelli in seinem Werk »Il principe«

Quellenangabe

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