Verlust aufgrund eigener Handlungen
Nach der bis zum 26.6.2024 geltenden Regelung verloren deutsche Staatsangehörige,
soweit kein Ausnahmefall vorlag, ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie eine andere
Staatsangehörigkeit annahmen. Diese Regelung wurde abgeschafft.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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