Spätaussiedler

Spät|aus|siedler, ursprünglich nicht offizielle und von dem im Bundesvertriebenengesetz 1953 verwendeten Begriff des Aussiedlers nur vage durch den Zeitpunkt der Übersiedlung unterschiedene Bezeichnung für deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die ihre Heimat in den ehemals deutschen Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie oder in den Ländern des früheren Ostblocks erst nach

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