Spiel (Zivilrecht)

Spiel, Zivilrecht: Spielvertrag,

Vertrag, durch den sich zwei Parteien zur Unterhaltung oder des Gewinns wegen eine Leistung unter entgegengesetzten Bedingungen versprechen. Durch Spiel und Wette werden keine Verbindlichkeiten begründet, jedoch kann das einmal Geleistete nicht zurückgefordert werden (§ 762 BGB, »unvollkommene« Verbindlichkeit oder Naturalobligation). (Glücksspiel, Lotterievertrag)

Quellenangabe

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