Schullexikon

Schullexikon
Login
Sozialversicherung
Beitragsgestaltung
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den gesamten Beitrag einzubehalten und an die Krankenkasse des Beschäftigten zu zahlen. Diese Krankenkasse sammelt die Beiträge ein und leitet sie an die Pflege‑, Renten‑ und Arbeitslosenversicherung weiter. Nur Beiträge zur GUV trägt

Mitwirkende

Christian Adams

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.