Sortenschutz

Sortenschutz, dem Patent ähnliches, gewerbliches Schutzrecht für neu gezüchtete oder entdeckte Pflanzensorten. Der Sortenschutz ist im Sortenschutzgesetz in der Fassung vom 19. 12. 1997 geregelt. Hiernach ist Voraussetzung für die Erteilung des Sortenschutzes, dass die Pflanzensorte unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung benannt ist. Das Recht

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