Kernenergierecht
Kern|energierecht, Atom|energierecht, Atomrecht, Nuklearrecht,
Gesamtheit der Rechtsregeln, die bei sämtlichen Anwendungsarten von spaltbarem Material und radioaktiven Stoffen einschließlich ihres Transports, ihrer Lagerung und der Beseitigung ihrer Abfälle zu beachten sind. In Ländern, in denen die militärische Nutzung der Kernenergie verboten ist, wie in Deutschland, beschränkt sich das Kernenergierecht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie.
Werke
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar