Seelische Krankheiten

Kranken- und Sozialversicherung

Von den bei seelischen Krankheiten notwendigen therapeutischen und Rehabilitationsleistungen übernimmt die Krankenversicherung nur einen Teil. Vielfach erleben Personen mit seelischen Krankheiten aufgrund des langwierigen Verlaufs der Erkrankung finanzielle Einbußen (maximale Leistungsdauer des Krankengeldes wegen derselben Krankheit 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren) und sind auf Sozialhilfe angewiesen.

Mitwirkende

Britta Weimer-Kuschnigg

Quellenangabe

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