Das bürgerliche Recht
Das bürgerliche Recht beschränkt die Geschäftsfähigkeit von geistig kranken Menschen zum Schutz ihrer eigenen Interessen. Diese Personen gelten als geschäftsunfähig, wenn sie sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der ihre freie Willensbestimmung ausschließt.
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Mitwirkende
Britta Weimer-Kuschnigg
Quellenangabe